Nutzen Sie geschickt Ihre Freibeträge aus, damit Ihre Erben später nicht "in die Röhre gucken"
müssen:
Insbesondere dann, wenn Immobilien übertragen und deren "Verkehrswerte" angesetzt werden sollen, bedarf
es umfangreicher bewertungs- und steuerrechtlicher Erfahrungen, damit die Immobilie auch nach Zahlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer noch immer dem Erben/Beschenkten gehört bzw. bei ihm
verbleibt.
Auch bei höheren Kapitalvermögen im Privatvermögen
kann durch rechtzeitige, kluge Gestaltung die Steuerbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert und der ganz überwiegende Teil des Vermögens
erhalten werden.
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Glaser