Gemeinsam können Sie und meine Kanzlei in unserer Zusammenarbeit von Cloud-Diensten jedweder Art profitieren. Sämtliche Serviceleistungen wie Updates, Release-Wechsel usw. führt der Systemdienstleister durch. Somit werden die eigene IT und das Budget erheblich entlastet.

 

Über die hier angebotenen Online-Portale haben Mandanten und Berater je nach Ausgestaltung gleichzeitig Zugriff auf Belege, Auswertungen, Steuerbescheide, Verträge, Meldungen und anderes – das Versenden per Post und anderer Botendienste oder der sicherheitsanfälligen Kommunikationswege email oder Fax entfällt.

Der Austausch sensibler Informationen zwischen Mandant und Berater sowie die digitale Weitergabe von Daten an Finanzverwaltungen, Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Banken und Berufsgenossenschaften erfordert hohe Sicherheitsstandards. Abgesehen von der selbstverständlichen Verschwiegenheitspflicht sind StB-Kanzleien daher durch das Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmte Pflichten auferlegt.

Um Pannen vorzubeugen, müssen StB-Kanzleien den Umgang mit personenbezogenen Daten in einem Verfahrensverzeichnis dokumentieren. Außerdem schreibt das BDSG vor, den Schutz der EDV und der Daten im Sinne der IT-Sicherheit zu gewährleisten. Auch wenn nur Kanzleien mit mehr als neun Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, unterziehen wir uns seit 2009 freiwillig der jährlichen Überprüfung über die Einhaltung dieser Pflichten durch unseren Datenschutzbeauftragten, die bislang ohne Ausnahme beanstandungslos abgeschlossen werden konnten.

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© Thomas Glaser