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Ansonsten gilt: Für eine erste Beratung, in der die rechtlichen bzw. die steuerlichen Fragestellungen summarisch analysiert und erste Hinweise zur Lösung der Problematik gegeben werden, berechne ich die sogenannte Erstberatungsgebühr, die in den Gebührenordnungen auf 190,00 Euro netto begrenzt ist, vorausgesetzt, dass es bei dieser einen Beratung bleibt.
Kommt über die Erstberatung hinaus ein Mandatsverhältnis zustande, rechne ich - je nachdem wie mit Ihnen vereinbart – nach StBVV, RVG, Pauschal- oder Zeithonorar ab.
Zögern Sie nicht, die Honorarfrage offen anzusprechen. Gerade im Fall unserer Honorierung möchte ich jederzeit offen und vertrauensvoll mit Ihnen umgehen, um so beiden Seiten atmosphärische Störungen und unliebsame Überraschungen zu ersparen.